Gesetzesänderung ab 1. April 2022 für alle e-Bike-Fahrende!

TAGlichtpflicht!

Liebe Kunden & Kundinnen – es gibt Gesetztesänderungen für e-Bikes ab dem 1. April!
Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tag-Fahrlichtpflicht für alle e-Bike-Fahrenden.
Während City- und Tourenmodelle meist schon über eine fest installierte Beleuchtung verfügen, werden die meisten E-MTBs nachrüsten müssen.
Vorgeschrieben ist eine nicht blinkende Beleuchtung, die aus 100m sichtbar ist – weiss nach vorne, rot nach hinten. Es sind sowohl fix installierte, als auch abnehmbare Akku-Lämpchen zugelassen.
Tagsüber muss nur das Frontlicht eingeschaltet werden – auch bei guten Sichtverhältnissen. Das Rücklicht muss aber immer montiert sein, egal ob eingeschaltet oder nicht.
Gerne beraten wir Sie persönlich für die passende Lösung.